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Materialien [Rechtsprechung] zum Jahresbericht 2023 des Abfallbeauftragten 25.00 EUR Korb


Die Einbindung der Materialien Rechtsprechung ergibt sich aus der Gliederung des Musterjahresberichtes.
Der von uns angebotene Musterjahresbericht ist folgendermaßen gegliedert:

1. Formales
1.1 Betriebsorganisation
2. Anlagen und Abfälle
3. Änderung von Rechtsvorschriften im Berichtsjahr
3.1 Ausblick (Rechtsvorschriften)

  • nationale Ebene
  • EU-Ebene
  • 4. Rechtsprechung zum Abfallrecht im Berichtsjahrzum

  • 5. Überwachung
    6. Auditierung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
    7.1 Ergebnisse der Audits
    7. Festgestellte Mängel und Maßnahmen zu deren Beseitigung
    8. Information der Betriebsangehörigen
    9. Soll-Ist-Vergleich und neues Arbeitsprogramm für das kommende Jahr.

    Das Dokument "Materialien (Rechtsprechung) bildet den Gliederungspunkt 4 ab.

    Das Abfallrecht wird einerseits durch geänderte und neue Rechtsvorschriften (kodifiziertes Recht) bestimmt, andererseits aber durch durch Rechtsprechung interpretiert und nachjustiert.
    Neben dem nationalen Abfallrecht ist insbesondere auch das EU-Abfallrecht zu beachten. Staatsrechtler gehen davon aus, dass das EU-Recht grundsätzlich vorrangig gilt.
    Neben dem kodifizierten Recht spielt die ständige Rechtsprechung für die Anwendung des Rechtes eine maßgebliche Rolle. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen die Materialien zu dem Jahresbericht um einen 2. Block, die einschlägige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu ergänzen.
    Bei der ständigen Rechtsprechung muss jedoch beachtet werden, dass die Sicht der nationalen Gerichte teilweise sehr unterschiedlich ist zur Sicht des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist. Während deutsche Verwaltungsgerichte Rechtsvorschriften eher eng auslegen, legt der Europäische Gerichtshof die Vorschriften i.d.R. weit aus. Hieraus ergeben sich häufig große Divergenzen zwischen der nationalen und der EU-Rechtsprechung. Auf Vorschlag von Kunden haben wir die Zusammenstellung von Gerichtsentscheidungen auf höchstinstanzliche (EuGH und BVerwG) Urteile beschränkt, diese werden dafür aber ausführlicher dargestellt.

    Textumfang: 71 Seiten

    Dateiformat: DOCX

    Das waren die Rechtsprechungsthemen im Berichtsjahr 2022

    EuGH: Verbringung vorbehandelter Abfälle zur thermischen Verwertung in einem Zementwerk in einem Nachbarland. Diese Verbringung wird unter Hinweis auf die Entsorgungsautarkie von der zuständigen Behörde verwehrt.

    BVerwG: Anfechtungsklage gegen eine abfallrechtliche Anordnung gegen die Insolvenzschuldnerin, für die auf dem Grundstück lagernden Abfälle. Auf den verpachteten Grundstück wurden nicht gefährliche Abfälle zu Ersatzbrennstoffen bearbeitet.

    OVG/VGH: Anfechtungsklage der Anlagenbetreiberin, gegen die Anordnung, die Zwischenlagerung von Abfällen zur Behandlung auf die genehmigte Menge zu reduzieren und gegen die Vollziehung eines Sanierungsplanes zur Dekontaminierung des Grundstücks als Folge eines danach folgenden Brandes im Zwischenlager.

    OVG/VGH: Anfechtungsklage, gegen die Stilllegungsanordnung und die Anordnung der sofortigen Entsorgung für ein nicht genehmigtes Abfallzwischenlager gegenüber dem Insolvenzverwalter.

    OVG/VGH: Anfechtungsklage, gegen die Stilllegung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung mineralischer Abfälle. Dem Betrieb lag eine Baurechtsgenehmigung für die Zwischenlagerung von Mutterboden, Sand, Kies, Schotter und Baustoffe zu Grunde.

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