Die Einbindung der Materialien Rechtsprechung ergibt sich aus der Gliederung des Musterjahresberichtes.
Der von uns angebotene Musterjahresbericht ist folgendermaßen gegliedert:
1. Formales 2. Betriebsorganisation 3. Infrastruktur, Anlagen und Gewässerbelastungen
4. Änderung von Rechtsvorschriften im Berichtsjahr
4.1 Ausblick auf das Folgejahr (Rechtsvorschriften)
5., Rechtsprechung zum Wasserrecht im Berichtsjahr
6. Kontrolle und Überwachung 7. Information und Beratung von Betriebsangehörigen
8. Soll-Ist-Vergleich und neues Arbeitsprogramm für das kommende Jahr
Das Dokument "Materialien (Rechtsprechung) bildet den Gliederungspunkt 5. ab.
Das Wasserrecht wird einerseits durch geänderte und neue Rechtsvorschriften (kodifiziertes Recht) bestimmt. Neben dem nationalen Wasserrecht ist insbesondere auch das EU-Wasserrecht zu beachten. Staatsrechtler gehen davon aus, dass das EU-Recht grundsätzlich vorrangig gilt. Neben dem kodifizierten Recht spielt die ständige Rechtsprechung für die Anwendung des Rechtes eine maßgebliche Rolle. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, die Materialien zu den Jahresberichten um einen 2. Block, die einschlägige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu ergänzen. Bei der ständigen Rechtsprechung muss jedoch beachtet werden, dass die Sicht der nationalen Gerichte teilweise sehr unterschiedlich ist zur Sicht des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist. Während deutsche Verwaltungsgerichte Rechtsvorschriften eher eng auslegen, legt der Europäische Gerichtshof die Vorschriften i.d.R. weit aus. Hieraus ergeben sich häufig große Divergenzen zwischen der nationalen und der EU-Rechtsprechung.
Textumfang: 94 Seiten
Dateiformat: DOCX
Das waren die Rechtsprechungsthemen im Berichtsjahr 2022
BVerwG: Klage gegen das unterirdische Durchleiten von Niederschlagswasser und gegen die Durchleitung eines Gewässers 3. Ordnung durch die Beklagte im Rahmen einer Fremdwasserentflechtungsmaßnahme.
OVG/VGH: Nachbargemeinde klagt wegen des wasserrechtliches Planungsverbot für Überschwemmungsgebiet.
VG Privatperson klagt gegen die erteilt gehobgen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer.
OVG/VGH: Der Grundstückseigentümer beantragt einstweiligen Rechtschutz gegen eine wasserrechtliche Anordnung zum Rückbau erdbaulichen Veränderungen in einem Vorranggebiet für Hochwasserabfluss.
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