Beim Musterbericht handelt es sich um einen aus formulierten Jahresbericht, des Störfallbeauftragten unserer "Muster GmbH", der ggfs. auch einen Juristen überzeugen könnte.
Der Jahresbericht des Störfallbeauftragten muss sich auf das Unternehmen oder die Unternehmensteile beziehen für die der Beauftragte bestellt ist. Folglich kann ein Musterjahresbericht keine Blaupause sein, die man nur übernehmen muss. Er ist ein Beispiel, wie der Jahresbericht eines Störfallbeauftragten aussehen sollte. Der Aufbau des Musterjahresberichtes wurde so gewählt, dass er sehr effizient auf die Verhältnisse der folgenden Jahre abgepasst werden kann.
Er gehört zusammen mit den Materialien zu den Jahresberichten seit vielen Jahren zu den Bestsellern im GbU Verlag.
Die Materialien (Rechtsvorschriften) zum Jahresbericht des Störfallbeauftragten stellen den arbeitsintensivsten Teil beim jährlichen update dar. Sie werden deshalb im WORD-Format erstellt und können deshalb direkt in den eigenen Jahresbericht eingefügt werden.
Hinweis: Materialien (Rechtsprechung) zum Störfallrecht können nicht erstellt werden, da es hierzu nur äußerst selten zu gerichtlichen Entscheidung kommt. Wenn solche Entscheidungen im Berichtsjahr veröffentlicht wurden, enthalten die Materialien (Rechtsvorschriften) aber einen entsprechenden Hinweis.
Der Musterjahresbericht ist auf Basis des Leitfadens zum Erstellen des Jahresberichtes entwickelt worden. Hinweis: Der Leitfaden zum Erstellen des Jahresberichtes enthält entsprechenden die Hintergrundinformationen zum Jahresbericht.
Mehr Details...
|