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Gesamtschuldnerische Haftung wegen Grundwasserberunreinigung [BGH] 10.00 EUR In den Warenkorb
Klagegrund:
Die vier Kläger nehmen die Beklagten als Gesamtschuldner wegen Verunreinigung des Grundwassers mit Herbiziden auf Schadensersatz in Anspruch. Die Kläger verfügen jeweils über Erlaubnisse oder Bewilligungen zur Förderung von Mineralwasser aus in Bad P. gelegenen Quellen. Sie nutzen diese teils durch Abfüllung und Veräußerung des Wassers oder Verwendung im eigenen Betrieb, teils im Wege der Verpachtung.

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Gesamtschuldnerische Haftung für die Sanierung einer Gewässerverunreinigung [BGH] 10.00 EUR In den Warenkorb
Klagegrund:
Die klagende Bundesrepublik Deutschland ist Trägerin des Technischen Hilfswerks, einer nicht rechtsfähigen Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Gegenstand der betrieblichen Tätigkeit der Beklagten zu 1 ist der Straßen- und Tiefbau. Die Beklagte zu 2, ein Unternehmen der Teerindustrie, stellt Bitumen-Emulsionen für den Straßenbau her, unter anderem Estol-Haftkleber, der zur Herstellung und Sanierung von Straßendecken benutzt wird. Der Haftkleber wird in Servicetanks (in mehrere 1.000 l fassenden Lkw-Tankanhängern) ausgeliefert

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Bodenschutzrechliche Untersuchungsanordnug [OVG] 10.00 EUR In den Warenkorb
Klagegrund:
Die Kläger, die in ungeteilter Erbengemeinschaft Erbbauberechtigte des im Eigentum der Beigeladenen stehenden Grundstücks G. (im Folgenden: Erbbaugrundstück) sind, wenden sich gegen eine bodenschutzrechtliche Anordnung einer Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung.

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Normenkontrolle gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung [BVerwG] 10.00 EUR In den Warenkorb
Klagegrund:
Die Antragsteller wenden sich mit ihren Normenkontrollanträgen gegen eine Rechtsverordnung, durch die das Landratsamt Miesbach ein Wasserschutzgebiet im Interesse einer bereits seit längerem bestehenden Anlage der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt hat.

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Klage gegen die wasserrechtliche Erlaubnis Grundwasserentnahme [BverwG] 10.00 EUR In den Warenkorb
Klagegrund:
Der Kläger ist eine anerkannte Umweltvereinigung. Er wendet sich gegen eine der Beigeladenen, einem Bergbauunternehmen, erteilte wasserrechtliche Erlaubnis.

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Klage gegen die Grundwasserentnahme [VG] 10.00 EUR In den Warenkorb
Klagegrund:
Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, wendet sich gegen eine der Beigeladenen erteilte wasserrechtliche Erlaubnis.

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