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Lärmimmissionswerte im Außenbereich [BVerwG] 10.00 EUR In den Warenkorb
Klagegrund:
Die Terrasse der Klägerin hat das OVG wegen der Entfernung zum Wohnhaus nicht mehr dem schützenswerten Wohn- und Gartenbereich angesehen. Mit der Beschwerde möchte die Kägerin klären lassen, welche Lärm-Immissionsrichtwerte maßgeblich für eine im Außenbereich liegende Wohnbebauung seien.

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Drittschutz bei Geruchsimmissionen [BVerwG] 10.00 EUR In den Warenkorb
Klagegrund:
Das Oberverwaltungsgericht hat sich von dem Rechtssatz leiten lassen, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 BImSchG müssten im Rahmen des drittschützenden Gebots der Rücksichtnahme nicht hingenommen werden. Nach Auffassung des Beklagten steht dieser Rechtssatz im Widerspruch zu einem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts.

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Geräuschimmissionen von einem Kultur- und Gemeindezentrum [BVerwG] 10.00 EUR In den Warenkorb
Klagegrund:
Der Kläger wendet sich gegen Geräuschimmissionen, die von einem benachbarten, als öffentliche Einrichtung gewidmeten Kultur- und Gemeindezentrum auf sein Wohngrundstück einwirken.

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Anwendung der Richtlinie zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen [EuGH] 10.00 EUR In den Warenkorb
Klagegrund:
Mit ihrer Klage beantragt die Europäische Kommission, festzustellen, dass das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2001/80/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft (ABl. 2001, L 309, S. 1) in Verbindung mit deren Anhang VI Abschnitt A verstoßen hat, dass es diese Richtlinie auf die Aberthaw Power Station (Vereinigtes Königreich, im Folgenden: Kraftwerk Aberthaw) nicht richtig angewandt hat.

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Feinstaubbelastung im Stadtgebiet [VG] 10.00 EUR In den Warenkorb
Klagegrund:
Die Kläger machen als Bewohner von Stuttgart die Gefahr von Schäden an ihrer eigenen Gesundheit als Folge von Feinschwebestaub geltend, der den verordneten Grenzwert in verbotener Weise an bestimmten (Mess-) Stellen im Stadtgebiet von Stuttgart bereits überschritten hat. Sie fordern deshalb vom Beklagten, einen immissionsschutzrechtlichen Aktionsplan aufzustellen, der inhaltlich festzulegen habe, welche geeigneten Maßnahmen im Stadtgebiet - von den örtlich zuständigen Behörden - kurzfristig zu ergreifen seien zum Schutze ihrer eigenen Gesundheit gegen die bereits verwirklichte Gefahr der lokalen Überschreitung des seit 1.1.2005 geltenden Tagesmittelwertes für Partikel PM 10 von 50 µm/m 3 unter Berücksichtigung von 35 zulässigen Überschreitungen je Kalenderjahr (Grenzwert der 1. Stufe).

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Fristverlänger bei Überschreitung von NOx-Grenzwerten [EuGH] 10.00 EUR In den Warenkorb
Fragen an den EuGH:
1. Ist ein Mitgliedstaat aufgrund der Richtlinie 2008/50 und/oder aufgrund von Art. 4 EUV verpflichtet, nach Maßgabe des Art. 22 der Richtlinie um eine Fristverlängerung zu ersuchen, wenn in einem bestimmten Gebiet oder Ballungsraum die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht innerhalb der in Anhang XI der Richtlinie festgelegten Frist, die am 1. Januar 2010 endete, eingehalten wurden?
2. Falls ja, unter welchen Umständen (wenn überhaupt) kann ein Mitgliedstaat von dieser Verpflichtung befreit sein?
3. In welchem Umfang (wenn überhaupt) werden die Verpflichtungen eines Mitgliedstaats, der gegen Art. 13 der Richtlinie 2008/50 verstoßen hat, durch Art. 23 der Richtlinie (insbesondere dessen Abs. 2) berührt?
4. Welche Rechtsbehelfe (wenn überhaupt) muss ein nationales Gericht nach EU-Recht bei einem Verstoß gegen die Art. 13 oder 22 der Richtlinie 2008/50 bieten, um der Verpflichtung aus Art. 30 der Richtlinie und/oder Art. 4 EUV oder Art. 19 EUV nachzukommen?

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